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Kosmetik News! Markenanmeldung: Diese 11 Fehler sollten Sie vermeiden!

Geschrieben am Donnerstag, dem 16. August 2018 von Reisen-Urlaub-Ferien.de


Reise - News
PR-Gateway: Markenanmeldern fehlt oft die nötige Erfahrung, um Fehlerquellen bei der Markenanmeldung zu überblicken. Kleine Unachtsamkeiten haben bei einer Markenanmeldung leider erhebliche Wirkung. Insbesondere das finanzielle Risiko ist groß. Wir haben die häufigsten Fehler zusammengestellt.

1. Die Recherche im Internet nach identischen oder ähnlichen Marken reicht nicht aus

Einer der häufigsten Fehler ist, dass Markenanmelder nicht oder nicht sorgfältig prüfen, ob es bereits Marken eines Dritten gibt, die man mit der eigenen Marke verletzten kann.

Eine Verletzung ist immer dann möglich, wenn die anzumeldende Marke mit einer bereits eingetragenen Marke identisch oder ähnlich ist und für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen genutzt wird.

Ob die andere Marke unwissentlich verletzt wurde, ist für die Konsequenzen unerheblich. Und die haben es finanziell in sich:

Beauftragt der Markeninhaber einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung, entstehen Rechtsanwaltsgebühren.

Diese muss der Abgemahnte tragen. Gebühren von 1500 Euro sind nicht unüblich.

Daneben soll der Markenverletzer eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die mit einer Vertragsstrafe für den Fall einer erneuten Markenrechtsverletzung verbunden ist.

Zu guter Letzt war nicht nur der finanzielle, sondern auch der persönliche Einsatz für den Aufbau der Marke umsonst.

Auch wenn ein Markenanmelder noch so gewissenhaft recherchiert - ein Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist in Sachen Markenrecherche einfach ein Profi. Er hat Zugang zu den entscheidenden, kostenpflichtigen Datenbanken und kann den Markt auch nach ähnlichen Begriffen absuchen.

2. Eine Markenrechtsverletzung lässt sich nicht durch Anmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke in einer anderen Nizza-Klasse umgehen

Für eine Markenrechtsverletzung ist immer entscheidend, in welcher Nizza-Klasse die ältere Marke angemeldet ist. Der findige Markenanmelder mag nun denken: "Dann melde ich meine Marke einfach in einer anderen Klasse an".

So leicht lässt sich eine Markenrechtsverletzung aber nicht umgehen. Die Klassen überschneiden sich oft. Das ist bei dem unübersichtlichen Klassenverzeichnis nicht auf den ersten Blick zu erkennen.

Es gibt auch Marken, die so bekannt sind, dass der Eintrag in eine andere Klasse stets eine Markenrechtsverletzung nach sich ziehen würde (Bekanntheitsschutz).

Ob die Anmeldung in einer anderen Klasse für eine Marke sinnvoll ist, kann ein erfahrener Rechtswalt beurteilen.

3. Die Angabe der Klassen-Oberbegriffe im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis genügt nicht

Markenanmelder setzen sich häufig nicht gewissenhaft genug mit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auseinander.

Zum einen ist es zu ungenau, lediglich die Oberbegriffe der Nizza-Klassen zu verwenden. Nur wenn die entsprechenden Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen der jeweiligen Klasse aufgeführt sind, kann der bezweckte Markenschutz entstehen.

Andererseits lohnt es sich nicht, die Marke für alle möglichen Produkte oder Leistungen anzumelden. Viel hilft nicht immer viel: Die Marke muss vom Inhaber in den angegebenen Kategorien ernsthaft benutzt werden (Benutzungszwang).

Kleine Fehler beim Erstellen des Leistungsverzeichnisses haben leider große Wirkung: Es ist nicht möglich, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach der Anmeldung zu erweitern!

Eine Unachtsamkeit kann also eine neue Markenanmeldung nach sich ziehen - inklusive aller damit verbundenen Kosten.

Ein Rechtsanwalt hilft dabei, dass passende Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu erarbeiten.

4. Eine Marke ist nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht automatisch sicher

Nach Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke können Inhaber von älteren Marken Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Als Widerspruchsgründe kommen Verwechslungsgefahr, Identitätsschutz und Bekanntheitsschutz in Betracht. Die Frist für den Widerspruch beträgt drei Monate.

Ist die Frist abgelaufen, wähnt sich der Markenanmelder in Sicherheit. Leider freut er sich zu früh.

Richtig ist zwar, dass dann kein weiteres Widerspruchsverfahren vor dem Markenamt möglich ist.

Aber: Ein Dritter kann auch später noch die Kollision mit seiner älteren Marke geltend machen - und zwar mittels Abmahnung mit Unterlassungserklärung.

Es wird nochmals deutlich, wie wichtig eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche vor der Anmeldung ist!

5. Bei Zurückweisung einer Wortmarke ist die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke stattdessen nicht immer sinnvoll

Ist der ausgesuchte Markenname nur produktbeschreibend oder handelt es sich um einen allgemein üblichen Begriff, weist das Markenamt die Eintragung als Wortmarke zurück.

Man kann die Zurückweisung zwar umschiffen, indem anstelle einer reinen Wortmarke eine Wort-/Bildmarke angemeldet wird. Der Schutz ist aber auch mit diesem "Trick" begrenzt. Der Wortbestandteil alleine wird losgelöst von der Gesamtmarke nicht automatisch geschützt. Er ist und bleibt nicht kennzeichnungskräftig.

Darüber hinaus ist es mit unauffälligen grafischen Gestaltungen nicht getan, damit aus einer Wortmarke eine Wort-/Bildmarke wird. Den Begriff einfach farbig zu markieren oder in eine einfache geometrische Form einzubetten, genügt nicht, um einer Marke Unterscheidungskraft zu verleihen.

Ob das grafische Gestaltungselement überhaupt den Ansprüchen des Markenamtes genügen würde, kann ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beurteilen.

6. Die Benutzung einer Marke ersetzt die Anmeldung nicht

Richtig ist, dass es keine Pflicht zur Anmeldung einer Marke gibt. Jeder kann seine Produkte oder Dienstleistungen einfach so anbieten.

Wer auf eine Markenanmeldung verzichtet läuft allerdings Gefahr, dass ein Dritter das gleiche Markenzeichen registriert.

Beachte: Das ist auch nach mehreren Jahren noch möglich.

Eine Marke erlangt nicht automatisch Bestandsschutz, nur weil sie über einen gewissen Zeitraum genutzt wird. Auch ob man der Erste war, der das Markenzeichen verwendet hat, spielt keine Rolle.

Das Einzige, was zählt ist: die Eintragung.

7. Auch die Verwendung des Firmennamens als Marke ersetzt die Anmeldung nicht

Viele Unternehmer arbeiten unter ihrem Firmennamen, ohne diesen als Marke anzumelden. Auch hier gilt: allein durch die Benutzung des Firmennamens wird dieser nicht einfach zu einer Marke.

Dennoch ist der Markenschutz durch Benutzung nicht gänzlich unmöglich. Ist das Zeichen sehr bekannt, kann Markenschutz auch ohne Markenanmeldung erlangt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind aber sehr hoch: Das Markenzeichen muss Verkehrsgeltung erreicht haben. Dh, ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise ordnet das Markenzeichen für bestimmte Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen als Herkunftshinweis zu.

Dies muss der Markeninhaber nachweisen. Der Nachweis ist nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern auch schwer zu führen.

Die sog. Benutzungsmarke muss zudem von sich aus markenfähig sein, also Unterscheidungskraft haben.

Ob im Einzelfall eine Verkehrsgeltung in Betracht kommt, kann ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz einschätzen

8. Ein Firmenlogo ist nicht bereits als Design ausreichend geschützt

Ein Firmenlogo ist nicht per se durch das Urheber- oder Designrecht geschützt. Das ist nur der Fall, wenn es die erforderliche Schöpfungshöhe hat. Diese fehlt Firmenlogos oft; die künstlerische Leistung reicht nicht aus.

Selbst wenn der Urheber- oder Designschutz für das Firmenlogo greift, ist der Unternehmer nicht auf der sicheren Seite. Ein nicht eingetragenes Design ist nur für drei Jahre geschützt.

Außerdem bezieht sich dieser Schutz nur auf Zeichen, die identisch sind.

Möchte man verhindern, dass ähnliche Markenzeichen genutzt werden, ist dies nur durch eine Markenanmeldung möglich.

9. Die entsprechende Domain zur Marke ist nicht gesichert

Markenanmelder haben sich viele Gedanken um ihre Marke gemacht. Ist die Traummarke endlich gefunden, möchte man sie natürlich auch gleichzeitig für den Webauftritt nutzen. Ärgerlich, wenn die Domain nicht mehr frei ist und man dies zu spät bemerkt. Steht sie zum Verkauf, muss sie mitunter teuer bezahlt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man sich daher vorab bereits in der Findungsphase verschiedene Domains sichern und sich dann in Ruhe entscheiden. Das spart einige Wehrmutstropfen.

10. Achtung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Kurz nach Eintragung der Marke bekommen die Anmelder sehr häufig irreführende Schreiben von dubiosen Unternehmen. Angeboten werden zB Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register - natürlich kostenpflichtig!

Viele dieser Schreiben haben eine behördliche Aufmachung oder erwecken den Eindruck von amtlichen Gebührenbescheiden. Sie stammen jedoch nicht vom DPMA. Das Markenamt fordert in der Regel nur zu Zahlung der Gebühr für die Anmeldung der Marke auf.

Frisch gebackene Markeninhaber sollten genau hinschauen und keinesfalls unbesehen Geld anweisen. Ist man sich bei einem Schreiben nicht sicher, lohnt sich eine Rückfrage beim Anwalt.

11. Das Geld für den Fachanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz lässt sich sparen und die Marke kann allein angemeldet werden

Als "Einsteiger" in Sachen Markenanmeldung fehlt einfach die Erfahrung, um alle potenziellen Fehlerquellen im Blick zu haben. Ein kleiner Fauxpas ist bei einer Markenanmeldung meist nicht nur ärgerlich, sondern mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Teure Abmahnungen drohen, wenn man eine bereits bestehende Marke verletzt. Mitunter waren alle Investitionen umsonst und nicht eingeplante Ausgaben kommen auf einen zu.

Von Anfang an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hinzuzuziehen ist der beste Abmahnschutz und zahlt sich letztlich finanziell aus.

Ein Fachanwalt:

- recherchiert rechtssicher, ob es ältere identische und insbesondere ähnliche Marken gibt

- erstellt ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

- prüft, ob die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke anstatt einer Wortmarke sinnvoll ist

- beurteilt, ob eine Markenzeichen bereist Verkehrsgeltung erlangt hat

- erkennt betrügerische Zahlungsaufforderungen unseriöser Anbieter

12. Extra: Überblick über die vermeidbaren Fehler

- Die allgemein zugänglichen Datenbanken reichen insbesondere für eine Ähnlichkeitsrecherche nicht aus

- Die Verletzung einer älteren Marke kann nicht einfach durch die Eintragung in eine andere Nizza-Klasse umgangen werden

- Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis darf nicht zu allgemein sein

- Die Marke muss in den angegebenen Kategorien des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses benutzt werden

- Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nachträglich nicht mehr erweitert werden

- Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist meine Marke nicht umfassend geschützt: eine Abmahnung durch einen Dritten ist jederzeit möglich

- Bei Zurückweisung meiner Wortmarke ist die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke stattdessen nicht immer sinnvoll

- Durch die reine Benutzung meiner Marke wird diese nicht geschützt

- Mein Firmenlogo ist nicht automatisch durch Benutzung als Marke geschützt

- Nach Eintragung der Marke erhalten Markenanmelder oft unseriöse Zahlungsaufforderungen, die nicht vom DPMA stammen

Möchten auch Sie eine Marke anmelden? Dann rufen Sie uns an unter 040 32 55 32 28 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Quelle: kanzlei-bennek.de/markenanmeldung-fehler

Rechtsanwalt Marco Bennek

Rathausmarkt 5

20095 Hamburg

Telefon: 040 32 55 32 28

Fax: 040 32 55 32 42

E-Mail: info@kanzlei-bennek.de

Web: kanzlei-bennek.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09:00 bis 18:00 Uhr
Als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz berate ich Sie im Markenrecht, Designrecht, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Mein Fokus liegt auf der Bearbeitung von Markenanmeldungen, wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, rechtlichen Absicherung von Onlineshops und der juristischen Beratung von Onlinehändlern.
Rechtsanwalt Marco Bennek
Marco Bennek
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info@kanzlei-bennek.de
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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Markenanmeldern fehlt oft die nötige Erfahrung, um Fehlerquellen bei der Markenanmeldung zu überblicken. Kleine Unachtsamkeiten haben bei einer Markenanmeldung leider erhebliche Wirkung. Insbesondere das finanzielle Risiko ist groß. Wir haben die häufigsten Fehler zusammengestellt.

1. Die Recherche im Internet nach identischen oder ähnlichen Marken reicht nicht aus

Einer der häufigsten Fehler ist, dass Markenanmelder nicht oder nicht sorgfältig prüfen, ob es bereits Marken eines Dritten gibt, die man mit der eigenen Marke verletzten kann.

Eine Verletzung ist immer dann möglich, wenn die anzumeldende Marke mit einer bereits eingetragenen Marke identisch oder ähnlich ist und für identische oder ähnliche Waren/Dienstleistungen genutzt wird.

Ob die andere Marke unwissentlich verletzt wurde, ist für die Konsequenzen unerheblich. Und die haben es finanziell in sich:

Beauftragt der Markeninhaber einen Rechtsanwalt mit einer Abmahnung, entstehen Rechtsanwaltsgebühren.

Diese muss der Abgemahnte tragen. Gebühren von 1500 Euro sind nicht unüblich.

Daneben soll der Markenverletzer eine Unterlassungserklärung unterschreiben, die mit einer Vertragsstrafe für den Fall einer erneuten Markenrechtsverletzung verbunden ist.

Zu guter Letzt war nicht nur der finanzielle, sondern auch der persönliche Einsatz für den Aufbau der Marke umsonst.

Auch wenn ein Markenanmelder noch so gewissenhaft recherchiert - ein Anwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist in Sachen Markenrecherche einfach ein Profi. Er hat Zugang zu den entscheidenden, kostenpflichtigen Datenbanken und kann den Markt auch nach ähnlichen Begriffen absuchen.

2. Eine Markenrechtsverletzung lässt sich nicht durch Anmeldung einer identischen oder ähnlichen Marke in einer anderen Nizza-Klasse umgehen

Für eine Markenrechtsverletzung ist immer entscheidend, in welcher Nizza-Klasse die ältere Marke angemeldet ist. Der findige Markenanmelder mag nun denken: "Dann melde ich meine Marke einfach in einer anderen Klasse an".

So leicht lässt sich eine Markenrechtsverletzung aber nicht umgehen. Die Klassen überschneiden sich oft. Das ist bei dem unübersichtlichen Klassenverzeichnis nicht auf den ersten Blick zu erkennen.

Es gibt auch Marken, die so bekannt sind, dass der Eintrag in eine andere Klasse stets eine Markenrechtsverletzung nach sich ziehen würde (Bekanntheitsschutz).

Ob die Anmeldung in einer anderen Klasse für eine Marke sinnvoll ist, kann ein erfahrener Rechtswalt beurteilen.

3. Die Angabe der Klassen-Oberbegriffe im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis genügt nicht

Markenanmelder setzen sich häufig nicht gewissenhaft genug mit dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis auseinander.

Zum einen ist es zu ungenau, lediglich die Oberbegriffe der Nizza-Klassen zu verwenden. Nur wenn die entsprechenden Waren- und Dienstleistungsbezeichnungen der jeweiligen Klasse aufgeführt sind, kann der bezweckte Markenschutz entstehen.

Andererseits lohnt es sich nicht, die Marke für alle möglichen Produkte oder Leistungen anzumelden. Viel hilft nicht immer viel: Die Marke muss vom Inhaber in den angegebenen Kategorien ernsthaft benutzt werden (Benutzungszwang).

Kleine Fehler beim Erstellen des Leistungsverzeichnisses haben leider große Wirkung: Es ist nicht möglich, das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach der Anmeldung zu erweitern!

Eine Unachtsamkeit kann also eine neue Markenanmeldung nach sich ziehen - inklusive aller damit verbundenen Kosten.

Ein Rechtsanwalt hilft dabei, dass passende Waren- und Dienstleistungsverzeichnis zu erarbeiten.

4. Eine Marke ist nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht automatisch sicher

Nach Veröffentlichung einer neu eingetragenen Marke können Inhaber von älteren Marken Widerspruch gegen die Eintragung einlegen. Als Widerspruchsgründe kommen Verwechslungsgefahr, Identitätsschutz und Bekanntheitsschutz in Betracht. Die Frist für den Widerspruch beträgt drei Monate.

Ist die Frist abgelaufen, wähnt sich der Markenanmelder in Sicherheit. Leider freut er sich zu früh.

Richtig ist zwar, dass dann kein weiteres Widerspruchsverfahren vor dem Markenamt möglich ist.

Aber: Ein Dritter kann auch später noch die Kollision mit seiner älteren Marke geltend machen - und zwar mittels Abmahnung mit Unterlassungserklärung.

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Ist der ausgesuchte Markenname nur produktbeschreibend oder handelt es sich um einen allgemein üblichen Begriff, weist das Markenamt die Eintragung als Wortmarke zurück.

Man kann die Zurückweisung zwar umschiffen, indem anstelle einer reinen Wortmarke eine Wort-/Bildmarke angemeldet wird. Der Schutz ist aber auch mit diesem "Trick" begrenzt. Der Wortbestandteil alleine wird losgelöst von der Gesamtmarke nicht automatisch geschützt. Er ist und bleibt nicht kennzeichnungskräftig.

Darüber hinaus ist es mit unauffälligen grafischen Gestaltungen nicht getan, damit aus einer Wortmarke eine Wort-/Bildmarke wird. Den Begriff einfach farbig zu markieren oder in eine einfache geometrische Form einzubetten, genügt nicht, um einer Marke Unterscheidungskraft zu verleihen.

Ob das grafische Gestaltungselement überhaupt den Ansprüchen des Markenamtes genügen würde, kann ein Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz beurteilen.

6. Die Benutzung einer Marke ersetzt die Anmeldung nicht

Richtig ist, dass es keine Pflicht zur Anmeldung einer Marke gibt. Jeder kann seine Produkte oder Dienstleistungen einfach so anbieten.

Wer auf eine Markenanmeldung verzichtet läuft allerdings Gefahr, dass ein Dritter das gleiche Markenzeichen registriert.

Beachte: Das ist auch nach mehreren Jahren noch möglich.

Eine Marke erlangt nicht automatisch Bestandsschutz, nur weil sie über einen gewissen Zeitraum genutzt wird. Auch ob man der Erste war, der das Markenzeichen verwendet hat, spielt keine Rolle.

Das Einzige, was zählt ist: die Eintragung.

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8. Ein Firmenlogo ist nicht bereits als Design ausreichend geschützt

Ein Firmenlogo ist nicht per se durch das Urheber- oder Designrecht geschützt. Das ist nur der Fall, wenn es die erforderliche Schöpfungshöhe hat. Diese fehlt Firmenlogos oft; die künstlerische Leistung reicht nicht aus.

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9. Die entsprechende Domain zur Marke ist nicht gesichert

Markenanmelder haben sich viele Gedanken um ihre Marke gemacht. Ist die Traummarke endlich gefunden, möchte man sie natürlich auch gleichzeitig für den Webauftritt nutzen. Ärgerlich, wenn die Domain nicht mehr frei ist und man dies zu spät bemerkt. Steht sie zum Verkauf, muss sie mitunter teuer bezahlt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man sich daher vorab bereits in der Findungsphase verschiedene Domains sichern und sich dann in Ruhe entscheiden. Das spart einige Wehrmutstropfen.

10. Achtung vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen

Kurz nach Eintragung der Marke bekommen die Anmelder sehr häufig irreführende Schreiben von dubiosen Unternehmen. Angeboten werden zB Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register - natürlich kostenpflichtig!

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Frisch gebackene Markeninhaber sollten genau hinschauen und keinesfalls unbesehen Geld anweisen. Ist man sich bei einem Schreiben nicht sicher, lohnt sich eine Rückfrage beim Anwalt.

11. Das Geld für den Fachanwalt im Gewerblichen Rechtsschutz lässt sich sparen und die Marke kann allein angemeldet werden

Als "Einsteiger" in Sachen Markenanmeldung fehlt einfach die Erfahrung, um alle potenziellen Fehlerquellen im Blick zu haben. Ein kleiner Fauxpas ist bei einer Markenanmeldung meist nicht nur ärgerlich, sondern mit einem hohen Kostenrisiko verbunden. Teure Abmahnungen drohen, wenn man eine bereits bestehende Marke verletzt. Mitunter waren alle Investitionen umsonst und nicht eingeplante Ausgaben kommen auf einen zu.

Von Anfang an einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz hinzuzuziehen ist der beste Abmahnschutz und zahlt sich letztlich finanziell aus.

Ein Fachanwalt:

- recherchiert rechtssicher, ob es ältere identische und insbesondere ähnliche Marken gibt

- erstellt ein maßgeschneidertes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

- prüft, ob die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke anstatt einer Wortmarke sinnvoll ist

- beurteilt, ob eine Markenzeichen bereist Verkehrsgeltung erlangt hat

- erkennt betrügerische Zahlungsaufforderungen unseriöser Anbieter

12. Extra: Überblick über die vermeidbaren Fehler

- Die allgemein zugänglichen Datenbanken reichen insbesondere für eine Ähnlichkeitsrecherche nicht aus

- Die Verletzung einer älteren Marke kann nicht einfach durch die Eintragung in eine andere Nizza-Klasse umgangen werden

- Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis darf nicht zu allgemein sein

- Die Marke muss in den angegebenen Kategorien des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses benutzt werden

- Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis kann nachträglich nicht mehr erweitert werden

- Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist meine Marke nicht umfassend geschützt: eine Abmahnung durch einen Dritten ist jederzeit möglich

- Bei Zurückweisung meiner Wortmarke ist die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke stattdessen nicht immer sinnvoll

- Durch die reine Benutzung meiner Marke wird diese nicht geschützt

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- Nach Eintragung der Marke erhalten Markenanmelder oft unseriöse Zahlungsaufforderungen, die nicht vom DPMA stammen

Möchten auch Sie eine Marke anmelden? Dann rufen Sie uns an unter 040 32 55 32 28 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kanzlei-bennek.de.

Quelle: kanzlei-bennek.de/markenanmeldung-fehler

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Web: kanzlei-bennek.de

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Hinzugefügt am: 07.04.2004 Besucher: 1230 Bewertung: 9.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Reise - Anbieter

 ! Hotels in Europa bei DTF-Travel.com
Beschreibung: DTF Travel bietet seinen Kunden Qualitätsreisen zum Niedrigpreis durch Reisen mit eigener Anreise und Zusammenarbeit mit 300 Qualitätshotels in ganz Europa. Seit 1991 hat DTF travel sich als Anbieter von Reisen mit eigener Anreise profiliert. DTF travels besonders niedrige Preise sind Ihren Homepage-Besuchern vorbehalten, die durch eine Zusammenarbeit mit DTF travel bis zu 50 % beim Ferienbudget sparen können - ohne auf gute Qualität verzichten zu müssen. DTF travel verfügt über eine breite Palette an Aufenthalten zu jeder Jahreszeit in mehr als 300 Qualitätshotels - zu den niedrigsten Preisen des Marktes. Außerdem bietet DTF travel Ihren Homepage-Besuchern gratis und unverbindlich eine Mitgliedschaft im DTF Club an - in einem Reiseclub mit vielen Vorteilen und der Chance einen Citroën C2 im Wert von 11.900 EUR zu gewinnen!
Hinzugefügt am: 12.08.2004 Besucher: 1478 Bewertung: 9.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Unterkünfte: Portale

 ! Navigations-CDs bei NavShop.com
Beschreibung: Der Marktführer für digitale Straßenkarten bietet Navigations-CDs für alle Fahrzeugmarken und alle gängigen Navigationssysteme. Und egal wo es hingeht: Mit den Tele Atlas Navigations-CDs stehen Ihnen für alle europäischen Länder aktuelle Straßen- und Reiseinformationen zur Verfügung!
Hinzugefügt am: 12.09.2003 Besucher: 519 Bewertung: 9.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Routen - Planer

 ! RecordRentaCar.com
Beschreibung: Record Go gehört zu Record Rent a Car, Spaniens Marktführer im Bereich Autovermietung. Seid über 30 Jahren werden Kunden alle Arten von Fahrzeugmodellen angeboten. Sie finden Record Go in allen bekannten Urlaubsregionen - in Städten wie Barcelona, Málaga und Alicante and natürlich auch auf Gran Canaria, Tenerifa, Fuenteventura, Lanzarote und den Balearen (Mallorca). Ein Fahrzeug in Spanien zu mieten war nie so einfach!
Hinzugefügt am: 23.11.2003 Besucher: 880 Bewertung: 9.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Mietwagen

 ! Referenz: Condor
Beschreibung: Die neue Condor ist wieder da: Ab sofort fliegt die Fluggesellschaft der Thomas Cook AG in Deutschland wieder unter dem Markennamen Condor. "Wieder" soll unterstreichen, dass die neue Condor zwar an die Erfolge ihrer knapp 50-jährigen Geschichte nahtlos anknüpft, aber "neu" mit völlig neuer Ausrichtung und mit neuen Inhalten an den Start geht. Als erste und bislang einzige deutsche Airline bietet die neue Condor auch auf der Langstrecke Günstigpreise an: ab 99 Euro können Gäste mit Condor nach Amerika, in die Karibik, nach Afrika und Asien fliegen. Auch für Kurz- und Mittelstreckenziele gelten ab sofort niedrige Einstiegspreise - diese gibt es ab 29 Euro!
Hinzugefügt am: 19.08.2004 Besucher: 10089 Bewertung: 9.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Fluglinien

 ! Referenz: HapagFly
Beschreibung: Die Airline mit den himmlischen Preisen - ab fast jedem deutschen Abflughafen fliegt Hapagfly in über 40 Ziele in Länder rund um das Mittelmeer und Afrika, wie z. B. Ägypten, Griechenland, Italien, Marokko, Portugal, Spanien, Tunesien, Türkei und Zypern!
Hinzugefügt am: 18.12.2006 Besucher: 1937 Link bewerten Kategorie: Fluglinien

 !Referenz: Reisegepäck u.m. bei my-Lifestyleshop.de
Beschreibung: Das Lederwaren-Sortiment bei MY-LIFESTYLESHOP zeichnet sich durch einen deutlichen Preisvorteil gegenüber dem stationären Handel aus. Egal ob Sie Business-Taschen, Damentaschen, Geldbörsen und Brieftaschen, Reisegepäck, Trolleys, Koffer, Pilotenkoffer oder Rucksäcke suchen - Marc Picard und Harold's bieten Ihnen hochwertige Produkte zu Top-Preisen!
Hinzugefügt am: 02.09.2002 Besucher: 782 Bewertung: 8.00 (1 Stimme) Link bewerten Kategorie: Reise - Ausstatter

 1A-Reisemarkt.de
Beschreibung: Onlinebuchung aus einer der umfassendsten Datenbanken für Last-Minute-Angebote. Alle renomierten Veranstalter sind vetreten!
Hinzugefügt am: 06.08.2002 Besucher: 2523 Bewertung: 9.05 (3 Stimmen) Link bewerten Kategorie: Reise - Anbieter

 AutoScout24.de
Beschreibung: AutoScout24.de, Europas bekanntestes Autoportal, hat täglich rund 1/2 Millionen tatsächlich "frischer" Auto- und Motorradangebote, viele mit Garantie und Gütesiegel. Top: Sehr detaillierte Suchmöglichkeiten und sofortige eMail-Benachrichtigung über neue Angebote des gesuchten Fahrzeugs! Aussergewöhnlich auch die Neuwagensuche und der Neuwagenkonfigurator zum Vergleich aller aktuellen Marken, Modelle + Ausstattungen. Fahrzeugauktionen, Zubehör-Shoppingcenter, Händlersuche und mehr als 300 Testberichte sowie Fahrzeugwert-, Versicherungs- und Finanzierungsrechner decken fast jeden Bedarf!
Hinzugefügt am: 07.08.2002 Besucher: 531 Link bewerten Kategorie: Zusätzlich & Nützlich

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