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Kosmetik News! Rechtsanwälte Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht, bundesweit, fordern ''punitive damages''.

Geschrieben am Montag, dem 29. Mai 2017 von Reisen-Urlaub-Ferien.de


Reise - News
PR-Gateway: Punitive damages von Anwaltschaft für regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft gefordert. Informationen von RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Der deutsche Gesetzgeber macht es den Versicherungen leicht. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist und der Versicherer nicht dazu bereit ist zu zahlen, muss der Geschädigte vor Gericht ziehen. Die Arzthaftungsprozesse ziehen sich in der Regel mehrere Jahre hin, ohne dass der Patient eine Schadensumme erhält, ganz im Gegenteil: Sämtliche Prozess- und Anwaltskosten muss er zunächst einmal vorstrecken. Aus diesem Grunde können Versicherer immer wieder "auf Zeit spielen", um einen geschädigten Patienten zu zermürben.

In den USA sieht das anders aus: Dort gibt es die so genannten "punitive damages", also einen Strafschadenersatz. Ein Fall aus der Praxis erklärt diese Sanktion am besten:

Im US-Bundesstaat Mississippi hatte eine verklagte Unfallversicherung sich geweigert, der berechtigten Forderung eines Geschädigten auf Regulierung eines Schadens von 20.000 US Dollar nachzukommen. Zwar erfüllt diese Art der Verweigerung den Straftatbestand des Betruges, doch sah diese zu dem Zeitpunkt nur eine Höchststrafe von 1.000 US Dollar vor. Angesichts der Lukrativität einer routinemäßigen Zurückweisung von berechtigten Regulierungsforderungen der Versicherten, hatte die Strafdrohung den Schädiger aber nicht von seinem Verhaltensmuster abzubringen vermocht. Neben den tatsächlichen Schadenersatzansprüchen sprach das Gericht daher in diesem Falle "punitive damages" in Höhe von 1,6 Millionen US Dollar zu, was 0,5 % des Eigenkapitals der Versicherungsgesellschaft entsprach.

Eine ähnliche Gesetzesvorschrift könnte in Deutschland auch dazu führen, dass Versicherer sich eingehender mit ihrer Regulierungspraxis beschäftigen. In Deutschland liegen die für Geburtsschäden zugesprochenen Schmerzensgelder nur bei maximal 500.000 bis 600.000 Euro. Eine skandalös niedrige Summe!

Schadenersatzprozesse in den USA üben nicht selten für den juristischen Laien wie für Fachleute einen gleichermaßen großen Reiz aus. Dies hängt unter anderem mit den oftmals erheblichen Schadenersatzbeträgen zusammen, die Geschädigten in den USA von den Gerichten zugesprochen werden. Dort tragen Hersteller von Medizinprodukten ein hohes haftungsrechtliches Risiko, da durch die einzelstattlichen Regelungen ein ebenso vielfältiges wie unübersichtliches Fallrecht entstanden ist. Zur Abgrenzung der US-Rechtslage zum Produkthaftungsrecht im Gegensatz zur deutschen, bietet sich aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung der folgende Fall aus dem Jahre 1992 an. Es ist ein Fall, der weite Kreise gezogen und internationales Kopfschütteln über die US-amerikanische Rechtsprechung zu "punitive damages" ausgelöst hat. Es ging um eine ältere Frau, die sich in einer Filiale der McDonald"s-Kette an einem Kaffeebecher verbrannt hatte und der eine Millionen-Entschädigung zugebilligt werden sollte. Bei näherer Betrachtung der Einzelumstände stellt sich dann aber doch ein ganz anderes Bild dar, das die Höhe der begehrten Ansprüche als durchaus berechtigt erscheinen lassen werden:

"Liebeck ./. McDonald"s"

Die Geschädigte befand sich im Fahrzeug ihres Enkels, wo sie vom Kaffee der Fast-Food-Kette den Plastikdeckel entfernte und den gesamten Kaffee verschüttete. Da sie den Becher zwischen den Knien hielt, floss er über ihre Beine und kam, da er von der Jogginghose aufgesaugt wurde, über einen längeren Zeitraum mit der Haut in Kontakt. Sie erlitt dadurch Verbrennungen dritten Grades auf 6 % ihrer Körperoberfläche und musste acht Tage im Krankenhaus verbringen, wo auch eine Hauttransplantation erforderlich wurde. Von den Unfallfolgen hat sich die Geschädigte gesundheitlich nie wieder richtig erholt.

Die Geschädigte verlangte daraufhin von McDonald"s 20.000 US Dollar Ersatz für die Behandlungskosten und sonstiger Schäden. Diese waren jedoch lediglich bereit, mit 800 US Dollar zu regulieren. In dem folgenden Prozess stellte sich heraus, dass zwischen 1982 und 1992 über 700 Ansprüche im Zusammenhang mit zu heißem Kaffee gegen McDonald"s erhoben worden waren. Trotz dieser Vorfälle senkte die Kette die Temperatur des Kaffees nicht ab. Die Jury sprach der Geschädigten daraufhin 2,7 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu ("punitive damages"), der vom Richter auf 480.000 US Dollar reduziert wurde. Weiter wurde ein Schmerzensgeld von 200.000 US Dollar zuerkannt und aufgrund des 20prozentigen Mitverschuldens auf 160.000 US Dollar herabgesetzt. Im Anschluss daran gingen beide Parteien in Berufung und einigten sich auf einen Vergleich, über dessen Höhe in der Öffentlichkeit nichts bekannt wurde.

Der Fall macht plastisch deutlich, welche grundlegenden Unterschiede zwischen der US-amerikanischen und der deutschen Rechtslage im Bereich des Personenschadens bestehen. Zusätzlich zu dem zugesprochen materiellen Schadenersatz und dem Schmerzensgeld tritt das "punitive damage" als weiterer Strafschadenersatzanspruch hinzu der zum Zweck hat, den Beklagten für sein Verhalten abzustrafen, ihn davon abzuhalten, dieses rechtswidrige Verhalten erneut zu setzen (Spezialprävention) und auch andere davon abzuhalten (Generalprävention). Vor dem Hintergrund der erlittenen Verbrennungen und der Gesundheitsfolgen für die Geschädigte ist es nicht nachvollziehbar, weshalb McDonald"s im Vorfeld des Prozesses lediglich mit 800 US Dollar regulieren wollte. Stellt sich sodann auch noch heraus, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt sondern hunderte Betroffene existieren, ohne dass die Firma Anstalten macht, hierauf ihre Kaffeetemperatur zu senken, erfüllt ein entsprechender Strafschadenanspruch genau seinen Zweck: Der Schädiger ist für sein Verhalten abzustrafen. Berücksichtigt man sodann die Firmengewinne, die McDonald"s durch den Abverkauf der Kaffeebecher erzielt, stellt die zugesprochene Summe der Höhe nach nicht einmal den Erlös des Unternehmens dar, das es pro Tag für den Kaffeeverkauf erwirtschaftet. Die vorgenannten Punkte stellen die Relationen daher wieder her.
Rechtsberatung im Personenschadenrecht: insbesondere Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Verkehrsunfallrecht, bundesweit sowie in Italien, Frankreich
Ciper & Coll.
Dirk Christoph Dr. Ciper LLM
ku damm 217
10719 Berlin
ra.ciper@t-online.de
030
www.ciper.de

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Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Punitive damages von Anwaltschaft für regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft gefordert. Informationen von RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Der deutsche Gesetzgeber macht es den Versicherungen leicht. Wenn ein Schadenfall eingetreten ist und der Versicherer nicht dazu bereit ist zu zahlen, muss der Geschädigte vor Gericht ziehen. Die Arzthaftungsprozesse ziehen sich in der Regel mehrere Jahre hin, ohne dass der Patient eine Schadensumme erhält, ganz im Gegenteil: Sämtliche Prozess- und Anwaltskosten muss er zunächst einmal vorstrecken. Aus diesem Grunde können Versicherer immer wieder "auf Zeit spielen", um einen geschädigten Patienten zu zermürben.

In den USA sieht das anders aus: Dort gibt es die so genannten "punitive damages", also einen Strafschadenersatz. Ein Fall aus der Praxis erklärt diese Sanktion am besten:

Im US-Bundesstaat Mississippi hatte eine verklagte Unfallversicherung sich geweigert, der berechtigten Forderung eines Geschädigten auf Regulierung eines Schadens von 20.000 US Dollar nachzukommen. Zwar erfüllt diese Art der Verweigerung den Straftatbestand des Betruges, doch sah diese zu dem Zeitpunkt nur eine Höchststrafe von 1.000 US Dollar vor. Angesichts der Lukrativität einer routinemäßigen Zurückweisung von berechtigten Regulierungsforderungen der Versicherten, hatte die Strafdrohung den Schädiger aber nicht von seinem Verhaltensmuster abzubringen vermocht. Neben den tatsächlichen Schadenersatzansprüchen sprach das Gericht daher in diesem Falle "punitive damages" in Höhe von 1,6 Millionen US Dollar zu, was 0,5 % des Eigenkapitals der Versicherungsgesellschaft entsprach.

Eine ähnliche Gesetzesvorschrift könnte in Deutschland auch dazu führen, dass Versicherer sich eingehender mit ihrer Regulierungspraxis beschäftigen. In Deutschland liegen die für Geburtsschäden zugesprochenen Schmerzensgelder nur bei maximal 500.000 bis 600.000 Euro. Eine skandalös niedrige Summe!

Schadenersatzprozesse in den USA üben nicht selten für den juristischen Laien wie für Fachleute einen gleichermaßen großen Reiz aus. Dies hängt unter anderem mit den oftmals erheblichen Schadenersatzbeträgen zusammen, die Geschädigten in den USA von den Gerichten zugesprochen werden. Dort tragen Hersteller von Medizinprodukten ein hohes haftungsrechtliches Risiko, da durch die einzelstattlichen Regelungen ein ebenso vielfältiges wie unübersichtliches Fallrecht entstanden ist. Zur Abgrenzung der US-Rechtslage zum Produkthaftungsrecht im Gegensatz zur deutschen, bietet sich aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung der folgende Fall aus dem Jahre 1992 an. Es ist ein Fall, der weite Kreise gezogen und internationales Kopfschütteln über die US-amerikanische Rechtsprechung zu "punitive damages" ausgelöst hat. Es ging um eine ältere Frau, die sich in einer Filiale der McDonald"s-Kette an einem Kaffeebecher verbrannt hatte und der eine Millionen-Entschädigung zugebilligt werden sollte. Bei näherer Betrachtung der Einzelumstände stellt sich dann aber doch ein ganz anderes Bild dar, das die Höhe der begehrten Ansprüche als durchaus berechtigt erscheinen lassen werden:

"Liebeck ./. McDonald"s"

Die Geschädigte befand sich im Fahrzeug ihres Enkels, wo sie vom Kaffee der Fast-Food-Kette den Plastikdeckel entfernte und den gesamten Kaffee verschüttete. Da sie den Becher zwischen den Knien hielt, floss er über ihre Beine und kam, da er von der Jogginghose aufgesaugt wurde, über einen längeren Zeitraum mit der Haut in Kontakt. Sie erlitt dadurch Verbrennungen dritten Grades auf 6 % ihrer Körperoberfläche und musste acht Tage im Krankenhaus verbringen, wo auch eine Hauttransplantation erforderlich wurde. Von den Unfallfolgen hat sich die Geschädigte gesundheitlich nie wieder richtig erholt.

Die Geschädigte verlangte daraufhin von McDonald"s 20.000 US Dollar Ersatz für die Behandlungskosten und sonstiger Schäden. Diese waren jedoch lediglich bereit, mit 800 US Dollar zu regulieren. In dem folgenden Prozess stellte sich heraus, dass zwischen 1982 und 1992 über 700 Ansprüche im Zusammenhang mit zu heißem Kaffee gegen McDonald"s erhoben worden waren. Trotz dieser Vorfälle senkte die Kette die Temperatur des Kaffees nicht ab. Die Jury sprach der Geschädigten daraufhin 2,7 Millionen Dollar Strafschadenersatz zu ("punitive damages"), der vom Richter auf 480.000 US Dollar reduziert wurde. Weiter wurde ein Schmerzensgeld von 200.000 US Dollar zuerkannt und aufgrund des 20prozentigen Mitverschuldens auf 160.000 US Dollar herabgesetzt. Im Anschluss daran gingen beide Parteien in Berufung und einigten sich auf einen Vergleich, über dessen Höhe in der Öffentlichkeit nichts bekannt wurde.

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In „Zacs großes Abenteuer“ treiben Zwerge, Magier, Riesen und Drachen ihr Unwesen. Ihnen gegenüber stellt sich ein Junge, gefolgt von seinen Freunden, um die Menschheit vor dem Untergang zu retten.

Buchbeschreibung:
In „Zacs großes Abenteuer“ treiben Zwerge, Magier, Riesen und Drachen ihr Unwesen. Mit all seiner Kraft stellt sich ihnen ein Junge entgegen. Unterstützt von seinen Freunden, setzt er sich für das Gute ein, denn böse Mächte wollen die Menschheit vernichten.

 Tag der Erde: Planet vs. Plastic (PR-Gateway, 19.04.2024)
VERBRAUCHER INITIATIVE gibt Tipps zur Vermeidung von Mikroplastik

Berlin, 19.04.2020. Am 22. April findet der nunmehr 54. "Tag der Erde" ("Earth Day") statt. Der internationale Aktionstag, der seit 1970 auf Umweltschutz aufmerksam macht, steht in diesem Jahr unter dem Motto "Planet vs. Plastic". Die VERBRAUCHER INITIATIVE begrüßt dieses Thema: "Neben Unmengen Plastikmüll stellt insbesondere Mikroplastik ein wachsendes globales Umweltweltproblem dar", betont Klimareferentin Miriam Bätz ...

 Kunde Lern-Fair launcht neues App Feature erfolgreich (PR-Gateway, 18.04.2024)
Wie wir durch Gamification die User Experience verbessern

(Augsburg) Wir, die typedigital GmbH, unterstützen den Lern-Fair e.V., eine gemeinnützige Organisation, seit Oktober 2021 bei der Vision, für mehr Gerechtigkeit im deutschen Bildungssystem zu sorgen.



Lern-Fair veröffentlichte während der Corona-Pandemie eine digitale Lernplattform, die bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern kostenlosen Zugang zu w ...

 ''Contergan ist Teil der deutschen Geschichte'' (PR-Gateway, 17.04.2024)
Künftige Dauerausstellung im Bonner Haus der Geschichte wird mit neuen Exponaten an den Conterganskandal erinnern

"Wir müssen das Thema wachhalten und die Erinnerung an den Conterganskandal bewahren", sagt Margit Hudelmaier. Sie ist selbst Betroffene und Mitglied des Vorstands der Conterganstiftung. "Der Skandal und seine Folgen gehören zur Geschichte der Bundesrepublik wie das Wirtschaftswunder, vor dessen geschichtlichem Hintergrund er sich ereignet hat." Tausende Schwangere hatten ...

 Rasante Entwicklung des Selfpublishings (Kummer, 16.04.2024)
Selfpublishing bedeutet übersetzt Eigen- oder Selbstverlag. Viel Autoren nutzen diese Möglichkeit, um ein Buch auf den Markt zu bringen.

Rasante Entwicklung des Selfpublishings
Das Selfpublishing hat während der vergangenen zwei Jahrzehnte eine rasante Entwicklung genommen und ist vor allem aufgrund des Internets und der sich daraus ergebenen Möglichkeiten von einem Nischen- zu einem Milliardenmarkt geworden, denn während das Selfpublishing in der Prä-Internetära aufgrund d ...

 Entdecken Sie den Schnittpunkt von KI, Netzwerken und Sicherheit bei der Extreme Connect vom 22. bis 25. April 2024 (PR-Gateway, 15.04.2024)
Erleben Sie die neuesten Innovationen im Netzwerkbereich als Teilnehmende - ob virtuell oder persönlich - und lassen Sie sich von Vordenkern inspirieren, verbessern Sie Ihre Kenntnisse und lernen Sie von Branchenexperten.

FRANKFURT A.M./MORRISVILLE, N.C., 15. April 2024 - Extreme Networks, Inc. (Nasdaq: EXTR), informiert heute über die Details zur bekannten jährlichen Nutzerkonferenz  Lesen hilft bei schlechtem Wetter immer (Kummer, 12.04.2024)

Mit einem tollen Buch wird ein trister Tag wieder richtig bunt.

Luhg Holiday
Dieser Sammelband vereint zwei spannende Geschichten:
Willkommen im Luhg Holiday
Als Familie Kohlmann wegen eines vorausgesagten Schneesturms ganz spontan im Hotel Luhg Holiday einkehrt, ahnt sie noch nicht, was sie dort erwartet. In dem alten unheimlichen Haus scheint nichts mit rechten Dingen zuzugehen, und schon bald finden sich die drei Kinder und ihre Eltern im unglaublic ...

 Schönheit, die Bestand hat: Das Atelier von Daniela Grob (PR-Gateway, 11.04.2024)
Meisterhafte Permanent Make-up und Microblading Kunst im Herzen Münchens

Im pulsierenden Herzen Münchens, im exklusiven Beauty-Atelier danielagrob.de, entfaltet sich eine Welt der Schönheit, in der die Kunst des Permanent Make-up und Microbladings eine neue Dimension erreicht. Unter der fachkundigen Leitung von Daniela Grob, einer renommierten Expertin auf dem Gebiet der ästhetischen Pigmentierung, bietet dieses Stu ...

 Personalmarketing und Recruiting Summit geht in die zweite Runde (Talention, 11.04.2024)
Nach einer erfolgreichen Wiederauflage im vergangenen Jahr lädt der Personalmarketing und Recruiting Pionier Talention den deutschen Mittelstand erneut in seine Gründerstadt Wuppertal ein. Am 18. und 19. September sind die großen Unternehmen eingeladen über die Zukunft des Personalmarketings und Recruitings in Deutschland zu sprechen.

(Wuppertal, 08.04.2024) Der Personalmarketing-und-Recruiting-Software Anbieter Talention gibt im April bekannt, dass das beliebte offline Format 'Pe ...

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