Unbekannt
Nicht registriert
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am 9.10.2003 um 15:06 |
DANKE IBERIA
1. Ticket = Rückflug verfallen / 2. Ticket = Rückflug nicht erlaubt
Ich hatte ein Billig-Ticket MUC-MAD-MIA und zurück für Juni gebucht. Die Rückreisefrist konnte ich wegen eines Unfalles nicht einhalten. Erst sagte die Airline, für einen verspäteten Rückflug müsste ich ein Strafgebühr bezahlen. Letzlich hieß es aber, Sie brauchen ein NEUES Ticket. Ich bestellte ein neues billiges e-ticket - wieder MUC-MAD-MIA und ZURÜCK. In Miami gab man mir für die Rückreise die Bordkarten. Beim Einstieg sagte man mir jedoch, da ich den Hinflug mit dem zweiten "aktuellen" Ticket nicht angetreten habe, würde kein Reiseanspruch mehr bestehen.
Es sei zwar Platz vorhanden, daß Ticket hätte aber nur 340 Euro gekosten, für den Rückflug müßte ich 1800 US Dollar bezahlen.
Die Bestimmungen des Reisebüros geben nur Auskunft darüber, daß man Vermittler sei und die Bestimmungen der Airline gelten. Im Internet weisen die Beföderungsbestimmungen nicht daruf hin, daß der Rückflug nicht angetreten werden kann, wenn mit dem selben Ticket nicht auch der Hinflug angetreten wird.
Ich hatte für den Nachtflug schon zwei Schlaftabletten eingenommen, mußte dann in meinem nicht tollen Zustand ein Hotel suchen, da ich die 1800 $ nicht hatte. Insgesamt finde ich das Verahlten der IBERIA nicht korrekt, da ich die Hinstrecke mit einem "ersten" Ticket geflogen bin. Ist das ein verbraucherfreundliches Verhalten? Kann ich Schadenersatz beanspruchen, zumal mir die "gesonderten Bestimmungen" nicht zugänglich waren?
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